Honorar

Honorar und Kostenübernahme

Meine Praxis für systemische Psychotheraphie und Coaching führe ich als Dipl.-Psychologin nach dem Heilpraktikergesetz.

Es bewährt sich meiner Erfahrung nach, für Sitzungen ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben. Termine können dementsprechend zeitlich flexibel geplant werden. 

Psychotheraphie

Nach Vereinbarung

120 Euro / 60 Minuten

Coaching

Nach Vereinbarung

Nach Vereinbarung

Aufstellungs-Workshops

Nach Vereinbarung

Nach Vereinbarung

Kostenübernahme der Psychotherapie

Erstattung der Psychotherapie

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.

Viele private Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten entweder vollständig oder anteilig, einige jedoch nicht.

Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob sie sich an den Kosten beteiligen wird.

Die Beihilfe übernimmt die Kosten nicht.

Psychotherapie als Selbstzahler

Eine Systemische Psychotherapie als Selbstzahler bringt gewisse Vorteile gegenüber einer erstatteten Therapie:

    • Keine / verkürzte Wartezeit auf Ihren Therapieplatz
    • Therapie bei einer professionell qualifizierten Therapeutin, ohne dies bei der Krankenkasse anzugeben oder genehmigt zu bekommen
    • Keine Mitteilung bei Antrag auf Privatversicherung
    • Keine Angabe bei Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Vorteil keine Angabe bei bestimmten Berufsfeldern machen zu müssen

Die Kosten für Psychotherapie sind unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.

Kostenübernahme des Coaching

Berufliches Coaching

Beim Beruflichen Coaching übernimmt der Arbeitgeber die Kosten oder Sie können die Kosten als Selbständige steuerlich absetzen.

Coaching-Sitzungen können für Angestellte und Selbstständige unter vielfältigen Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

Privates Coaching

Beim Privaten Coaching entscheiden Sie sich, die Kosten selbst zu tragen.

Coaching-Sitzungen können für Angestellte und Selbstständige unter vielfältigen Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.